Leserfrage

Antwort

Lieber N.L., vornweg muss ich einmal folgendes erklären: Bis anhin habe ich nun 56 Fragen von dir erhalten, die ich unmöglich alle auf einmal beantworten kann, wie du auch erfahrungsgemäss daran erkennen kannst, dass pro Bulletin immer nur zwei bis drei Fragen deinerseits beantwortet werden können. Leider kann ich nicht das gesamte FIGU-Bulletin nur mit deinen Fragen und den notwendigen Antworten dafür vollstopfen, denn es gibt immer noch andere Leserfragen, die auch beantwortet werden müssen. Ausserdem muss noch verschiedener anderer Stoff zur Geltung kommen, weshalb es mehrere Jahre dauert, bis all deine restlichen Fragen noch beantwortet sind. Von deinen 56 Fragen sind (mit der gegenwärtigen Bulletin-Ausgabe) nunmehr 15 Fragen beantwortet - bleiben also noch deren 41, die im Laufe der nächsten 13-14 Bulletins beantwortet werden müssen. Wenn man nun drei Ausgaben pro Jahr rechnet, dann reicht dein Fragenstoff für weitere drei bis vier Jahre. Sollten daher deinerseits weitere Fragen auftauchen, dann kann ich diese nicht mehr ins Bulletin übernehmen, weshalb du dich für die Fragenbeantwortung an den FIGU-Korrespondenten, W. Stauber, wenden musst. Bei der Korrespondenz gilt aber die Regel, dass pro Brief nicht mehr als drei Fragen gestellt werden können,weil sonst infolge zu grosser Korrespondenzaufwendigkeit diese nicht beantwortet werden können.

In bezug auf Fragen ist noch folgendes zu sagen: Diese sollten immer kurz und bündig und keinesfalls derart langatmig sein, wie eben die vorgehende, die übrigens ein ganzes Fragenpaket darstellt. In dieser Form können Fragen nicht beantwortet werden, weshalb ich nur ausnahmsweise darauf eingehen kann. Unsererseits nämlich erledigen wir die anfallende Korrespondenz sowie alle anderen Missionsarbeiten in unserer Freizeit, denn wie es so üblich ist auf unserer Welt, müssen alle FIGU-Mitglieder hauptberuflich für den Lebensunterhalt usw. der täglichen Arbeit nachgehen und also auch dieser Pflicht obliegen. Sicher versteht es sich daher von selbst, dass wir alle - wir FIGU-Mitglieder - uns nicht nur mit der weltweit und in verschiedenen Sprachen anfallenden Korrespondenz beschäftigen und folglich nicht nur Fragen beantworten können.

Nun aber zur vorgehenden Frage und deren Beantwortung: Wird das aktuelle Leben beendet, eben indem der Mensch aus dem Diesseits abtritt und die Geistform sowie der Gesamtbewusstseinsblock in die Gefilde ihrer jenseitigen Bereiche hinüberwechseln, dann erlischt damit auch die aktuelle Persönlichkeit. Bei der nächsten Wiedergeburt entsteht dann eine völlig neue Persönlichkeit, die mit der alten des vorgegangenen Lebens nicht mehr das mindeste gemeinsam hat. Also wäre es schon aus diesem Grunde absolut ungerecht, wenn die neue Persönlichkeit mit Altlasten des vergangenen Lebens beharkt und folgedessen dadurch in ihrer Evolution gehemmt würde. Die neue Persönlichkeit nämlich, die im Jenseitsbereich durch das dortige Weiterevolutionieren entsteht, kann in keiner Weise etwas dafür oder dagegen, was die alte Persönlichkeit im vorigen - oder in den vorigen - Leben angestellt und an Fehlern begangen oder gar Schuld auf sich geladen hat. Ein solches Schulddenken in Form einer Sühne im nächsten Leben resp. in Form eines Karmas ist also absolut unlogisch und nur ein Hirngespinst eines unlogisch denkenden Menschen, der nicht die erforderlichen Kenntnisse in bezug auf die wahrheitlichen geistigen Belange, Gesetze und Gebote hat.