WZ-Nr. 187: Nichteinmischung

44. Jahrgang, Juni 2018
Wassermannzeit-Verlag / «Billy» Eduard Albert Meier

Das Gesetz der Nichteinmischung besagt, dass der Mensch sich nicht in fremde Angelegenheiten einmischen darf, sei es in einem anderen Land, bei einem Mitarbeiter oder dem Partner usw. Manche fühlen sich auserkoren, andere Menschen ständig zu kritisieren, mit der Absicht, ihnen die eigenen Ansichten aufzuzwingen oder die anderen dazu zu bewegen, sich so zu ändern, wie es der/dem Kritikerin/Kri­tiker passt. Ein Mensch, der schon einmal den Versuch gemacht hat, sich dem Willen einer/eines Kritikerin/Kritikers zu beugen, wird früher oder später feststellen, dass er nicht mehr sich selbst ist, oder dass er nicht mehr frei ist, auch wenn es nur unbewusst oder ­ahnungsmässig geschieht.