Geburtenstopp-Petition In bezug auf amtliche Reaktionen

Was von den zuständigen Ämtern in bezug auf die Petition Geburtenstopp zu erwarten ist, ergibt sich aus den vorhergehenden amtlichen Antwortschreiben vom Bundeskanzleramt Österreich und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten EDA. Ganz offensichtlich wird nicht gründlich darüber nachgedacht, dass einzig und allein durch die Auswirkungen der Überbevölkerung die Folgen der kriminellen Machenschaften in ausgearteter Art und Weise in jeder Beziehung entstanden sind und weiterhin entstehen. Es wird nicht begriffen, dass die katastrophalen Auswirkungen und Zerstörungen an der Natur, an deren Fauna und Flora sowie am Klima und am Planeten Erde selbst einzig und allein durch die weitreichenden Folgen der Überbevölkerung hervorgerufen wurden und weiterhin immense Zerstörungen auf allen Erdgebieten hervorrufen. Und um die Überbevölkerung irrsinnig und kriminell weiter vorantreiben zu können, wird in falscher Weise auf die Menschenrechte gepocht, indem das Gründen einer Familie mit dem Schaffen von Nachkommen in offensichtlich unbegrenzter Zahl verbunden wird. Eine Familie zu gründen hat aber einerseits nichts damit zu tun, unkontrolliert massenweise Nachkommen auf die Welt zu stellen, und anderseits auch nichts mit der Gründung einer Familie selbst, denn wenn über die ganze Dauer eines Bündnisses hinweg und während der Zeitdauer der Fruchtbarkeit einer Frau kontrolliert nur ein Kind, deren zwei oder drei oder gar kein Kind pro Familie in die Welt gestellt werden, dann kann in dieser Weise sehr wohl eine Geburtenkontrolle durchgeführt werden, und zwar auch in rein privater Weise. Wenn gedacht wird, dass einer Frau ab ihrem Erwachsensein von 18 Jahren bis zu Beginn ihrer Ab änderung resp. dem Klimakterium im Alter von schätzungsweise 45 Jahren 27 Jahre für eine Schwangerschaftsfähigkeit zur Verfügung stehen, dann kann sie auf diese Zeit hinaus in zweckmässigen Abständen bis zu drei Kinder zur Welt bringen. Werden diese 27 Jahre auf grössere Zwischenräumen aufgeteilt, um nur alle 8–9 Jahre ein Kind auf die Welt zu bringen, als eben jedes Jahr eines oder jedes zweite oder dritte Jahr wieder eines, dann entspricht das bereits einer rein privat durchgeführten Geburtenregelung und Geburtenkontrolle, die auch zur Folge hat, dass die Frau als Mutter sehr viel mehr entlastet wird, als wenn sie mehrere schnell nacheinander geborene Kinder aufziehen und betreuen muss.