Leserfrage II

Leserfrage
In Ihren Schriften und Büchern schreiben sie von Entmannung und Entweibung sowie von Sexualleben, Verbannung, Folter und Todesstrafe. Alles ist zwar sehr interessant, doch kann ich nicht alles genau verstehen, weshalb ich Ihnen dankbar wäre, wenn Sie offen in einem Bulletin etwas dazu näher erklären könnten.
R. Schlatter, Schweiz

Antwort
Entmannung und Entweibung bedeutet nicht, wie das nach heutigem Sinn verstanden wird, eine Kastration usw., sondern zur Zeit der wahren alten Propheten war (und ist auch heute noch) damit einzig und allein eine Aussonderung aus der Gesellschaft in verbannungsmässiger Art und Weise gemeint, wobei diese für eine bestimmte kürzere oder längere Zeit oder unter Umständen lebenslang sein konnte.
Entmannung und Entweibung bedeutete also schlicht und einfach, dass durch die Aussonderung resp. durch die Verbannung der Fehlbaren (Ehebrüchigen, Hurenden, Kriminellen und Verbrecher) diesen keine Gelegenheit mehr gegeben war, sich mit dem anderen Geschlecht, also mit einer Frau oder mit einem Mann, in sexuelle Handlungen oder sich anderweitig auf kriminelle Handlungen oder Verbrechen usw. einzulassen. Dies war von alters her ein Gesetz, durch das auch bestimmt wurde, dass sich prostituierende, ehebrechende oder sich kriminell oder verbrecherisch betätigende Frauen und Männer je geschlechtlich getrennt an verschiedenen Orten in Verbannung zu verbringen waren, folglich an einem Verbannungsort nur Frauen und an einem anderen nur Männer ihre Strafzeit zu verbringen hatten.