Bevölkerungswachstum ohne Ende? – Schluss mit dem Tabu!

Erklärungen zum System
Oberstes Ziel aller Massnahmen ist es, dass das Bevölkerungswachstum sofort und effektiv gebremst wird und umgehend zum Stillstand kommt, denn jedes weitere Zuwarten verschlimmert die Situation für riesige Menschenmassen und verlängert das Wirksamwerden der Massnahmen, die so oder so irgendwann einmal ergriffen werden müssen, wenn nicht die Hände weiterhin in den Schoss gelegt und alle Auswirkungen fatalistisch hingenommen werden. Die durch die Überbevölkerung ausgelösten Wirkungen sind bereits seit langem im Gange und werden sich noch verstärken, denn gemäss dem Gesetz von Ursache und Wirkung folgt auf stetigen Raubbau früher oder später zwingend Siechtum und Tod. (Als Vergleich diene die Tatsache, dass ein Mensch, der in einem luftdicht abgedichteten Raum, der mit Lebensmitteln und Wasser im Überfluss bestückt ist, eingesperrt wurde, früher oder später an Sauerstoffmangel sterben wird.) Nach einer Übergangsphase und dem Verharren der Bevölkerungszahl auf hohem Niveau, ausgelöst durch das Älterwerden der jungen Generationen und durch die gestiegene Lebenserwartung in vielen Ländern, soll dann die Zahl der Geburten unter das Niveau der Todesfälle sinken, wodurch die Schrumpfung der Bevölkerungszahl beginnt. Die Zeugung von Nachkommen wird an bestimmte und zwingend zu erfüllende Bedingungen geknüpft. Ein gestaffeltes System mit siebenjährigen Phasen von Zeugungserlaubnis und Geburtenstopp sorgt für einen relativ raschen Bremseffekt, wobei wichtigen Faktoren wie Generationenerhalt und Aufrechterhaltung von Wirtschaftszweigen und Schulsystemen Rechnung getragen wird. Durch eine weltweite Bildungsoffensive wächst in allen Bevölkerungsschichten aller Länder einerseits die Einsicht für die Notwendigkeit der Massnahmen, und andererseits die Kraft für das Durchstehen der mehrhundertjährigen Übergangsphase in eine friedliche Zukunft.

Die Massnahmen
Wie in der Einleitung erwähnt, beginnen wirksame Massnahmen gegen die Überbevölkerung nicht bei den Symptomen, sondern ganz ursächlich, nämlich in der menschlichen Intimsphäre, beim Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau. Da die Sexualität im menschlichen Leben einer Natürlichkeit entspricht, hat niemand das Recht, einen anderen Menschen in deren Ausübung einzuschränken, so wie dies auch nicht bezüglich Essenseinnahme oder Bewegungsdrang usw. geschehen darf. Dieses Nichteinmischen gilt auch in bezug auf die Ausübung der geschlechtlichen Selbstbefriedigung und hinsichtlich jener Menschen, die sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen. Eine Einschränkung bezüglich des Auslebens der Sexualität hat jedoch dort zu erfolgen, wo der freie Willensentscheid eines anderen Menschen eingeschränkt wird, wenn die Gesundheit und Freiheit der Mitmenschen direkt oder indirekt bedroht ist und wenn die gesunde psychische Entwicklung der Kinder tangiert wird. Im Zusammenhang mit der Einführung von Bevölkerungsstopp-Massnahmen bedeutet dies, dass es den Menschen nach wie vor freisteht, Freundschaften und Bekanntschaften zu pflegen, die sexuelle Handlungen einschliessen, sofern diese Beziehungen von den involvierten Partnern freiwillig eingegangen werden und wenn daraus keine unerlaubten Schwangerschaften entstehen.
Hat sich nun ein Paar (ein Mann und eine Frau) in Liebe zueinander gefunden (ob auf Anhieb oder nach gescheiterten Versuchen, ist nicht relevant) und haben beide den Wunsch nach einem eigenen Kind, dann haben sie sich in das folgende Prozedere einzufügen: Sie richten ein Gesuch an die Behörden und lassen ihr Bündnis staatlich registrieren. Dabei ist es erforderlich, dass beide Eheleute in ihrem Entscheid absolut frei sind und unbeeinflusst von Drittpersonen, irgendwelchen externen Traditionen und (Re-)Pressionen. Das Mindestalter für die Einreichung des Registrierungsgesuchs beträgt 25 Jahre für die Frau und 30 Jahre für den Mann.