Die Wirkung von Gedanken

Zum Beispiel kann ein Patient, der einen Insulinmangel entwickelt, nachdem er sich wegen Bauchspeicheldrüsenkrebs einer Operation unterziehen musste, ganz objektiv beraten werden, dass sich das Risiko voraussichtlich auf der Basis der Grösse des Tumors und dessen Lage in der Bauchspeicheldrüse manifestieren wird und dass es unwahrscheinlich ist, dass der Patienten wegen der Preisgabe des Risikos vor der Operation davon betroffen ist. Für Krebspatienten, die sich keinen Behandlungs-Eingriffen zu unterziehen haben und denen Medikamente verschrieben werden, die mit unspezifischen Nebenwirkungen verbunden sind, könnte der Akt der Preisgabe selbst die Möglichkeit von Nebenwirkungen bewirken. Dieser Grundsatz stellt die Eignung von Informationspreisgaben als unabhängige Komponente der informierten Einwilligung ausserhalb einer Risiko-Nutzen-Analyse in Frage. Vielmehr könnte in vielen klinischen Situationen, in denen das Potential für unspezifische Nebenwirkungen hoch ist, wie beispielsweise bei der nichtinvasiven Krebsbehandlung, der Akt der Informations-Preisgabe viel besser als Teil der Risiko-NutzenAnalyse betrachtet werden; abhängig von einer Echtzeit-Diskussion, und auf den jeweiligen Patienten abgestimmt.
(Übersetzung: Christian Frehner)