Ein Rat an Hilfesuchende bei Krankheit
Unter allen Umständen sollte auf eine Konsultation bei Heilern oder Heilerinnen usw. verzichtet werden, wenn folgende 21 Fakten gegeben sind:
1) Wenn Heiler/innen kein anerkanntes echtes Fähigkeitszeugnis vorweisen können.
2) Wenn Heiler/innen nachweisbar nicht mit einem staatlich geprüften Arzt oder einer Ärztin zusammenarbeiten im zu behandelnden Fall.
3) Wenn Heiler/innen selbst Diagnosen stellen, die nicht schulmedizinisch untermauert werden können.
4) Wenn Heiler/innen empfehlen, schulmedizinische Behandlungen oder Therapien abzubrechen.
5) Wenn Heiler/innen von einem Arztbesuch abraten.
6) Wenn Heiler/innen drohen, dass ohne ihre Behandlung schwere Folgen oder gar der Tod drohen.
7) Wenn Heiler/innen Heilversprechungen machen oder eine Heilung garantieren.
8) Wenn Heiler/innen nur ‹Fernbehandlungen› durchführen.
9) Wenn Heiler/innen nur über Telephon ‹Behandlungen› durchführen (auch 0900-Nummern).
10) Wenn Heiler/innen Vorauszahlung verlangen.
11) Wenn Heiler/innen ein Stundenhonorar über CHF 135.- oder Euro ca. 87.- verlangen (gilt für die Schweiz).
12) Wenn Heiler/innen sich mit frei erfundenen oder gekauften Phantasietiteln schmücken.
13) Wenn Heiler/innen von ihrer Bekanntheit als Heiler/innen reden.
14) Wenn Heiler/innen je nach Fall mehr als fünf bis zehn Konsultationen veranschlagen.
15) Wenn Heiler/innen empfehlen, von der Schulmedizin verordnete Medikamente nicht zu benutzen.
16) Wenn Heiler/innen religiöse oder sektiererische Kulthandlungen usw. veranstalten.
17) Wenn Heiler/innen verlangen, dass ihrer Behandlung und ihren Worten Glauben geschenkt werden muss.
18) Wenn Heiler/innen verlangen, dass religiöse oder sektiererische Schriften studiert werden müssen.
19) Wenn Heiler/innen verlangen, dass religiöse oder sektiererische Gebete gesprochen werden müssen.
20) Wenn Heiler/innen einen Beitritt zu einer Religion oder Sekte verlangen.
21) Wenn Heiler/innen einen religiösen oder sektiererischen Glauben in bezug auf die Behandlung verlangen.