Wichtige Hinweise

Achtung! Rechtschaffene Besucher/Interessenten sind uns willkommen. Wir haben kein Museum. Neugierige Gaffer, Sektierer, Rassisten, Fremdenhasser sowie sonstige Irre und Anormale sind unerwünscht und werden ersucht, dem Center fernzubleiben!

Art. 60 (Satzungen)
Beaufsichtigung der Kinder von Besuchern, Passiv- und KG- sowie SKG-Mitgliedern in einem FIGU-Center

  1. Kommen Mütter und/oder Väter mit noch minderjährigen Kindern in ein FIGU-Center zu Besuch oder zur Ableistung ihrer Arbeitstage, dann haben die Mütter bzw. die Väter – wenn die Mütter nicht anwesend sind – ihre minderjährigen Kinder selbst zu beaufsichtigen.
  2. Kinder haben bis zum 14. resp. je nach Reife und Verantwortungsverständnis bis zu ihrem 17. Altersjahr durch ihre Mütter oder Väter beauf­sichtigt zu werden, so dass bei Notwendigkeit durch die Beaufsichtigenden sofort reagiert werden kann.
  3. Mütter mit minderjährigen Kindern können leichte Arbeiten im Garten und im Gelände verrichten, wobei die Kinder mithelfen dürfen, wenn die Beaufsichtigung problemlos eingehalten werden kann.
  4. Wenn Kinder Kerngruppe-Mitgliedern bei ungefährlichen Arbeiten zur Hand gehen möchten, ist das möglich. Wollen sie nicht mehr helfen, sind sie zur Betreuungsperson zurückzuschicken.
  5. Die Betreuung minderjähriger Kinder gilt als reguläre Arbeitszeit.